Gesetzeslage in Schleswig-Holstein zu Facebook , 16.09.2011
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, kurz ULD, fordert die schleswig-holsteinischen Unternehmen dazu auf den Facebook “Gefällt-mir“-Button von deren Internetseiten zu entfernen sowie die sog. Fanpages auf Facebook abzuschalten, da diese gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen.
Das
ULD erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass
sie umgehend die Datenweitergabe an Facebook einstellen und alle
entsprechenden Dienste deaktivieren.
Das ULD setzt dabei eine Frist bis Ende September 2011 und droht mit Untersagungsverfügungen und Bußgeldverfahren mit Bußgeldandrohungen bis zu 50.000 Euro.
Nach Auffassung der Rechtsanwältin Nina Diercks in ihrem Blog, ist an der rechtlichen Beurteilung des ULD kaum zu rütteln. Sollte Facebook nicht einlenken werden die anderen Landesbehörden auf die Linie von Schleswig-Holstein konsequent einlenken und Facebook somit uninteressant für deutsche Unternehmen werden.
Wir selbst haben, den “Gefällt-mir“-Button schon heute von unserer Internetseite entfernt und werden genau in den Medien verfolgen was nun bei Facebook geschieht. Sollte Facebook nicht einlenken und das ULD keine „Entwarnung“ geben, werden wir unser "Gefällt mir" Fanpage bei Facebook am 27. September deaktivieren.
Euer Fiensmecker Team